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Gasthof Roter Ochse
Noris-Weinbrennerein
Laufamholzstraße 9

Unser Verein hat an vierzehn historischen Gebäuden in Mögeldorf Informationstafeln angebracht.
Wir stellten in den vorhergehenden Heften das Hallerschloss, Kirche, Pfarrhof, Forellengut, Satzinger Mühle, Linksches Schloss, Baderschloss, Doktorshof, die Schmiede und die Friedenslinde vor.
Heute folgen der Rote Ochse und das Gesindehaus
des Klößlhofs


Die Geschichte dieses Anwesens reicht zurück bis in das ausgehende Mittelalter. Es gehörte zum Besitz der Mögeldorfer Kirche. Das Kirchengut war ein Komplex, der sich auf einer Seite der Ziegenstraße entlang zog bis hin zur Laufamholzstraße. Hier stand ein „Beckenhäusl“, in dem sich auch die Wohnung des Schulmeisters befand. In einem Ratsverlass von 1498 heißt es, man solle mit dem Pfarrer handeln, dass er das Bierausschenken in diesem Beckenhäusl einstelle. In diesem Beckenhäusl wurde vermutlich nie gebacken, sondern nur Brot verkauft. Es war eine „Filialbäckerei“. Die Nürnberger hatten nämlich ein Meilenprivileg, wonach im Umkreis von einer Meile (ca. 7,5 km) von der Stadtgrenze zum Schutz der städtischen Geschäftsleute weder eine Bäckerei noch eine Wirtschaft neu aufgemacht werden durfte. Es wurde hier also Brot verkauft, was erlaubt war und es wurde Bier ausgeschenkt, was nicht erlaubt war. Es wurde immer wieder über die sogenannte „kleine Wirtschaft“ verhandelt, doch scheint der Ausschank irgendwie geduldet worden sein.

Die Geschichte dieses Anwesens reicht zurück bis in das ausgehende Mittelalter. Es gehörte zum Besitz der Mögeldorfer Kirche. Das Kirchengut war ein Komplex, der sich auf einer Seite der Ziegenstraße entlang zog bis hin zur Laufamholzstraße. Hier stand ein „Beckenhäusl“, in dem sich auch die Wohnung des Schulmeisters befand. In einem Ratsverlass von 1498 heißt es, man solle mit dem Pfarrer handeln, dass er das Bierausschenken in diesem Beckenhäusl einstelle. In diesem Beckenhäusl wurde vermutlich nie gebacken, sondern nur Brot verkauft. Es war eine „Filialbäckerei“. Die Nürnberger hatten nämlich ein Meilenprivileg, wonach im Umkreis von einer Meile (ca. 7,5 km) von der Stadtgrenze zum Schutz der städtischen Geschäftsleute weder eine Bäckerei noch eine Wirtschaft neu aufgemacht werden durfte. Es wurde hier also Brot verkauft, was erlaubt war und es wurde Bier ausgeschenkt, was nicht erlaubt war. Es wurde immer wieder über die sogenannte „kleine Wirtschaft“ verhandelt, doch scheint der Ausschank irgendwie geduldet worden sein.


  Letzte Änderung: 27.06.2019 |Seitenanfang