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Bericht aus der Bürgerversammlung vom 25. Januar 2018

Heftausgabe April 2018

 

a) Zum Thema Flächenversiegelung in Mögeldorf der Antwortbrief des Oberbürgermeisters vom 18.1.2018:

 

Flächenversiegelung in Mögeldorf

 

Sehr geehrter Herr Köhler,

 

wenn man durch Nürnberg geht, fallen einem viele Wohnbaugrundstücke auf, die zwar bereits vollständig erschlossen sind, aber entweder gar nicht bebaut sind, oder nur eine mindere Nutzung aufweisen. Aufgrund des hohen Drucks auf dem Wohnungsmarkt möchte die Stadt Nürnberg diese Grundstücke aktivieren und damit die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen im Außenbereich so gering wie möglich halten; dabei ist sie auf die Hilfe ihrer Bürger und Bürgerinnen angewiesen. Mit Anschreiben im ganzen Stadtgebiet wirbt das Stadtplanungsamt bei den Eigentümern solcher Grundstücke dafür, diese zu aktivieren und über die Nutzung der Flächen nachzudenken. Hilfestellung kann dabei das Dienstleistungszentrum Bau leisten. Dort berät man gerne über Nutzungsmöglichkeiten und informiert über die einzelnen Schritte, die für eine Bebauung notwendig sind.

 

Die Grundstücke, die Sie in Ihrem Schreiben anführen, liegen jeweils im Geltungsbereich rechtskräftiger Bebauungspläne. Für das Grundstück Falterstraße 1 wurde seinerzeit bewusst keine Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten festgesetzt, da sich entlang der Schmausenbuckstraße bereits mehrere Mehrfamilienhäuser befinden. In einem Baugenehmigungsverfahren kann man heute die Zahl der Wohneinheiten daher nicht regulieren. Der Bauherr hat einen Anspruch auf Verwertung seines Grundstücks nach dem Bebauungsplan. Beim Anwesen GleißhammerstraBe 116-116e wurde hingegen eine Bebauung abweichend zu den Festsetzungen des Bebauungsplans  genehmigt, da die Festsetzungen aufgrund eines dort damals schon vorhandenen Garagenhofs erfolgt waren. Die jetzt entstandene Wohnbebauung ist aus städtebaulicher Sicht eine Verbesserung. Auch hier war die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten nicht im Bebauungsplan festgesetzt und konnte somit auch nicht im Genehmigungsverfahren beschränkt werden.

 

Insgesamt ist es so, dass die Stadt Nürnberg keinerlei Druck auf Eigentümer ausübt. Es ist vielmehr im Interesse des Wohls der Allgemeinheit, dass Baugrundstücke auch genutzt werden. In beiden von Ihnen genannten Beispielen hat die Verwaltung bestehendes Planungsrecht mit Augenmaß umgesetzt ohne die Ziele der konkreten Bebauungspläne zu vernachlässigen. Ich stehe auch weiter zu den .durchqrünten" Bebauungsplänen in Mögeldorf und anderen Stadtteilen, ein Ausspielen „Wohnen gegen Grün" wird es nicht geben!

 

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin:

 Frau Meisel, Stadtplanungsamt, Tel. Nr. 0911/231 - 4940, Email: Elisabeth.meisel@stadt.nuernberg.de

gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grü ßen

Dr. Ulrich Maly

 

Kurz nach der Bürgerversammlung erreichte mich eine Mitteillung der Anwohner, dass aus einer Villa im Ginsterweg nunmehr ein 10-Familienanwesen entstehen soll.

b) Ostendstraße:

 

„Die von der Stadt Nürnberg beschlossene und mit dem Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf abgestimmte Planung der Ostendstraße sieht im Abschnitt zwischen der Cheruskerstraße und der Lechnerstraße eine städtebauliche und verkehrliche Aufwertung vor. Der Verkehrsraum wird neu geordnet und Radwege, Parkbuchten, Baumstandorte und ein Rasengleis für die Straßenbahn werden ergänzt.

 

Da es sich bei der Ostendstraße um eine Staatsstraße mit Straßenbahntrasse handelt, ist ein umfassendes Planfeststellungsverfahren erforderlich, d.h. die Genehmigung der Planung erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken. Hierfür werden derzeit die ursprüngliche Straßenplanung aus dem Jahr 2012 auf den aktuellsten Stand gebracht, sowie die notwendigen umweltfachlichen und wassertechnischen Untersuchungen final erstellt und eingearbeitet. Die vollständigen Genehmigungsunterlagen liegen voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2018 vor. Die Umsetzung der Planung ist abhängig vom weiteren Verfahrensverlauf des Planfeststellungsverfahrens und den anschließenden Finanzierungsverhandlungen. Ein verbindlicher Baubeginn kann deshalb derzeit noch nicht genannt werden“, so Baureferent Daniel Ulrich.

 

c) Parkgebühren am Tiergarten:

 

„In den Haushaltsberatungen wurde der Beschluss gefaßt, dass Parkgebühren am Tiergarten eingeführt werden sollen. Derzeit steht allerdings noch nicht abschließend fest, ob die Parkplätze tatsächlich gebührenpflichtig werden, da noch die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme näher untersucht wird. Auf den Parkflächen der meisten großen Zoos in Deutschland sind Gebühren üblich. Neben der Generierung zusätzlicher Einnahmen haben sie das Ziel, die Besucherinnen und Besucher zur Nutzung umweltfreundlicherer Verkehrsmittel zu bewegen.

 

Sollten rund um den Tiergarten Parkgebühren eingeführt werden, kann ein Ausweichverkehr in umliegende Wohngebiete nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich müssen alle öffentlichen Straßen fließenden und ruhenden Verkehr aufnehmen. Dennoch ist keine prekäre Parksituation für die Bewohner zu erwarten, da es aufgrund der Bebauungsstruktur keinen Mangel an privaten Stellplätzen gibt. Auch bei stärkerer Verdrängung des Parksuchverkehrs in umliegende Straßen dürfte es in der Regel kein Problem sein, in der fußläufigen Entfernung von 300 – 350 m zu den Wohnhäusern freie Stellplätze zu finden.

 

Im Hinblick auf den sonstigen Freizeitverkehr wird derzeit geprüft, ob an den Parkscheinautomaten kostenfreies Kurzzeitparken analog der Regelung am Norikus vorgesehen werden könnte.“

 

d) Bauprojekte Coca-Cola-Gelände und Staub & Co
 

Bezug: Schreiben des Bürger- und Geschichtsvereins Mögeldorf 6.V. vom 16.11.2017

 

Für das ehemalige Coca-Cola-Areal wurde der Bebauungsplan Nr. 4370 eingeleitet. Durch die jetzigen Grundstückseigentümer, S&P Stadtbau Projekt 6 GmbH und S&P 00 Objekt 1 GmbH & Co. KG, Erlangen, wurde ein nicht offener städtebaulicher Ideenwettbewerb ausgelobt und durchgeführt, um eine optimale städtebauliche, freiraumplanerische und wirtschaftliche Lösung zu finden.

 

Folgende Ziele sollten im Entwurf durch die Bearbeiter insbesondere verfolgt werden:

  • Schaffung eines städtischen Mischquartiers mit Wohn- und Arbeitsformen

  • Vorsehen einer Regelbebauung, welche die maximale Höhe der Regelbebauung der gegenüberliegenden Nürnberger Versicherungen nicht überschreitet

  • Schaffung eines Hochpunkts in Form eines Wohnturms (Höhe zwischen 40 und 60 m) – jedoch keine bauliche Konkurrenz zum Turm der Nürnberger Versicherungen

  • Schaffung einer Schallschutzbarriere entlang der Straßen (Süden und Westen) für ruhige Innenquartiere

  • Prüfung von Verschattung, Abstandsflächen und Wirtschaftlichkeit

  • Schaffung einer möglichst großen und gut nutzbaren Grünfläche, weiche in das Gebiet integriert ist und eine Verbindung zum Talgrund herstellt

 

Der Wettbewerb wurde vom Architekturbüro RKW Architekten aus Düsseldorf gewonnen.

 

Im Westen und Süden entlang der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße sowie der Ostendstraße sind gewerbliche Nutzungen vorgesehen. In den rückliegenden Bereichen, welche durch die Gebäude der gewerblichen Einheiten schallabgeschirmt werden, wurden Wohnnutzungen vorgesehen. Insgesamt sieht das Konzept eine Regelbebauung von maximal sechs Geschossen vor. Als städtebauliche Dominante wurde ein Wohnturm mit bis zu 18 Geschossen zentral im Plangebiet angedacht. Insgesamt sollen ca. 240 Wohneinheiten entstehen. 30 % werden dem geförderten Wohnungsbau zugeordnet.

 

Die Innenhöfe weisen verschiedene Funktionen (Erholung, Grün- und Spielflächen und eventuell Gastro-Außenbereiche) auf. Verkehrstechnisch soll das Plangebiet zugunsten der Freiraumqualität innen vollständig ohne motorisierten Verkehr auskommen. Der ruhende Verkehr ist unterirdisch in Tiefgaragen untergebracht.

 

Auf Grundlage des Wettbewerbs wird derzeit das Bebauungsplan-Verfahren Nr,4370 weitergeführt um die städtebaulichen Ziele planungs-rechtlich zu sichern

 

Für das gegenüberliegen Gebiet, Fa. Staub, wurde der Bebauungsplan Nr. 4546 eingeleitet.

 

Im Planungsgebiet befindet sich eine Chemiehandelsgesellschaft, die der Störfallverordnung unterliegt Anfang der 90er Jahre hat das Unternehmen zusätzlich ein großes Gewerbegrundstück an der Brunecker Straße anqemietet und ausgebaut. Geplant war der Kauf dieser Fläche, um den Umschlag von Chemieerzeugnissen langfristig dort zu konzentrieren. An der Ostendstraße sollten nur die Verwaltung und unproblematische Handelsbereiche verbleiben. Dieses Vorhaben konnte jedoch aufgrund der mit der Grundstückseigentümerin (Brunecker Straße) einvernehmlich erarbeiteten städtebaulichen Zielsetzung zugunsten einer hochwertigen Entwicklung am Standort Brunecker Straße nicht realisiert werden.

 

Die Chemiehandelsgeseilschaft wollte das Betriebsgelände an der Ostendstraße ausbauen und erweitern, um den Geschäftsbetrieb an diesem Standort weiter zu führen. Das Vorhaben zur Erweiterung des bestehenden Chemikalienlagers widersprach den Zielen des Bebauungsplans Nr. 4546.

 

Die Stadt, Stadtplanungsamt und das Amt für Wirtschaft, haben nach Standortalternativen gesucht. Es wurden Gespräche geführt und Alternativen in Betracht gezogen, so dass es voraussichtlich zu einer einvernehmlichen Lösung kommen sollte.

 

Die Standortalternativen entsprachen im Fazit nicht den Bedürfnissen der Chemiehandelsgesellschaft, so dass die Firma am Altstandort Ostendstraße/Cherusker Straße verbleiben wird.

 

Für die bestehende Chemiehandelsgesellschaft besteht Bestandsschutz.

 

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