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Bericht aus der Bürgerversammlung vom 25. Januar 2018 Heftausgabe April 2018 |
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a) Zum Thema Flächenversiegelung in Mögeldorf der Antwortbrief des Oberbürgermeisters vom 18.1.2018:
Flächenversiegelung in Mögeldorf
Sehr geehrter
Herr Köhler,
wenn man durch Nürnberg geht,
fallen einem viele
Wohnbaugrundstücke auf, die zwar
bereits vollständig erschlossen
sind, aber entweder gar nicht
bebaut sind, oder nur eine
mindere Nutzung aufweisen.
Aufgrund des hohen Drucks auf
dem Wohnungsmarkt möchte die
Stadt Nürnberg diese Grundstücke
aktivieren und damit die
Inanspruchnahme zusätzlicher
Flächen im Außenbereich so
gering wie möglich halten; dabei
ist sie auf die Hilfe ihrer
Bürger und Bürgerinnen
angewiesen. Mit Anschreiben im
ganzen Stadtgebiet wirbt das
Stadtplanungsamt bei den
Eigentümern solcher Grundstücke
dafür, diese zu aktivieren und
über die Nutzung der Flächen
nachzudenken. Hilfestellung kann
dabei das Dienstleistungszentrum
Bau leisten. Dort berät man
gerne über Nutzungsmöglichkeiten
und informiert über die
einzelnen Schritte, die für eine
Bebauung notwendig sind.
Die Grundstücke, die Sie in
Ihrem Schreiben anführen, liegen
jeweils im Geltungsbereich
rechtskräftiger Bebauungspläne.
Für das Grundstück Falterstraße
1 wurde seinerzeit bewusst keine
Begrenzung der Anzahl der
Wohneinheiten festgesetzt, da
sich entlang der
Schmausenbuckstraße bereits
mehrere Mehrfamilienhäuser
befinden. In einem
Baugenehmigungsverfahren kann
man heute die Zahl der
Wohneinheiten daher nicht
regulieren. Der Bauherr hat
einen Anspruch auf Verwertung
seines Grundstücks nach dem
Bebauungsplan. Beim Anwesen
GleißhammerstraBe 116-116e wurde
hingegen eine Bebauung
abweichend zu den Festsetzungen
des Bebauungsplans
genehmigt, da die
Festsetzungen aufgrund eines
dort damals schon vorhandenen
Garagenhofs erfolgt waren. Die
jetzt entstandene Wohnbebauung
ist aus städtebaulicher Sicht
eine Verbesserung. Auch hier war
die Anzahl der zulässigen
Wohneinheiten nicht im
Bebauungsplan festgesetzt und
konnte somit auch nicht im
Genehmigungsverfahren beschränkt
werden.
Insgesamt ist es so, dass die
Stadt Nürnberg keinerlei Druck
auf Eigentümer ausübt. Es ist
vielmehr im Interesse des Wohls
der Allgemeinheit, dass
Baugrundstücke auch genutzt
werden. In beiden von Ihnen
genannten Beispielen hat die
Verwaltung bestehendes
Planungsrecht mit Augenmaß
umgesetzt ohne die Ziele der
konkreten Bebauungspläne zu
vernachlässigen. Ich stehe auch
weiter zu den .durchqrünten"
Bebauungsplänen in Mögeldorf und
anderen Stadtteilen, ein
Ausspielen „Wohnen
gegen Grün" wird
es nicht geben!
Für inhaltliche Rückfragen steht
Ihnen als Ansprechpartnerin:
Mit freundlichen
Grü ßen
Dr. Ulrich Maly
Kurz nach der Bürgerversammlung
erreichte mich eine Mitteillung
der Anwohner, dass aus einer
Villa im Ginsterweg nunmehr ein
10-Familienanwesen entstehen
soll.
b) Ostendstraße:
„Die von der Stadt Nürnberg
beschlossene und mit dem Bürger-
und Geschichtsverein Mögeldorf
abgestimmte Planung der
Ostendstraße sieht im Abschnitt
zwischen der Cheruskerstraße und
der Lechnerstraße eine
städtebauliche und verkehrliche
Aufwertung vor. Der Verkehrsraum
wird neu geordnet und Radwege,
Parkbuchten, Baumstandorte und
ein Rasengleis für die
Straßenbahn werden ergänzt.
Da es sich bei der Ostendstraße um eine Staatsstraße
mit Straßenbahntrasse handelt,
ist ein umfassendes
Planfeststellungsverfahren
erforderlich, d.h. die
Genehmigung der Planung erfolgt
durch die Regierung von
Mittelfranken. Hierfür werden
derzeit die ursprüngliche
Straßenplanung aus dem Jahr 2012
auf den aktuellsten Stand
gebracht, sowie die notwendigen
umweltfachlichen und
wassertechnischen Untersuchungen
final erstellt und
eingearbeitet. Die vollständigen
Genehmigungsunterlagen liegen
voraussichtlich Ende des 1.
Quartals 2018 vor. Die Umsetzung
der Planung ist abhängig vom
weiteren Verfahrensverlauf des
Planfeststellungsverfahrens und
den anschließenden
Finanzierungsverhandlungen. Ein
verbindlicher Baubeginn kann
deshalb derzeit noch nicht
genannt werden“, so Baureferent
Daniel Ulrich.
c) Parkgebühren am
Tiergarten:
„In den Haushaltsberatungen
wurde der Beschluss gefaßt, dass
Parkgebühren am Tiergarten
eingeführt werden sollen.
Derzeit steht allerdings noch
nicht abschließend fest, ob die
Parkplätze tatsächlich
gebührenpflichtig werden, da
noch die Wirtschaftlichkeit der
Maßnahme näher untersucht wird.
Auf den Parkflächen der meisten
großen Zoos in Deutschland sind
Gebühren üblich. Neben der
Generierung zusätzlicher
Einnahmen haben sie das Ziel,
die Besucherinnen und Besucher
zur Nutzung umweltfreundlicherer
Verkehrsmittel zu bewegen.
Sollten rund um den Tiergarten
Parkgebühren eingeführt werden,
kann ein Ausweichverkehr in
umliegende Wohngebiete nicht
ausgeschlossen werden.
Grundsätzlich müssen alle
öffentlichen Straßen fließenden
und ruhenden Verkehr aufnehmen.
Dennoch ist keine prekäre
Parksituation für die Bewohner
zu erwarten, da es aufgrund der
Bebauungsstruktur keinen Mangel
an privaten Stellplätzen gibt.
Auch bei stärkerer Verdrängung
des Parksuchverkehrs in
umliegende Straßen dürfte es in
der Regel kein Problem sein, in
der fußläufigen Entfernung von
300 – 350 m zu den Wohnhäusern
freie Stellplätze zu finden.
Im Hinblick auf den sonstigen
Freizeitverkehr wird derzeit
geprüft, ob an den
Parkscheinautomaten kostenfreies
Kurzzeitparken analog der
Regelung am Norikus vorgesehen
werden könnte.“
d) Bauprojekte
Coca-Cola-Gelände und Staub & Co
Bezug:
Schreiben des Bürger- und
Geschichtsvereins Mögeldorf 6.V.
vom 16.11.2017
Für das ehemalige
Coca-Cola-Areal wurde der
Bebauungsplan Nr. 4370
eingeleitet. Durch die jetzigen
Grundstückseigentümer, S&P
Stadtbau Projekt 6 GmbH und S&P
00 Objekt 1 GmbH & Co. KG,
Erlangen, wurde ein nicht
offener städtebaulicher
Ideenwettbewerb ausgelobt und
durchgeführt, um eine optimale
städtebauliche,
freiraumplanerische und
wirtschaftliche Lösung zu
finden.
Folgende Ziele sollten im Entwurf durch die Bearbeiter insbesondere verfolgt werden:
Der Wettbewerb wurde vom
Architekturbüro RKW Architekten
aus Düsseldorf gewonnen.
Im Westen und Süden entlang der
Dr.-Gustav-Heinemann-Straße
sowie der Ostendstraße sind
gewerbliche Nutzungen
vorgesehen. In den rückliegenden
Bereichen, welche durch die
Gebäude der gewerblichen
Einheiten schallabgeschirmt
werden, wurden Wohnnutzungen
vorgesehen. Insgesamt sieht das
Konzept eine Regelbebauung von
maximal sechs Geschossen vor.
Als städtebauliche Dominante
wurde ein Wohnturm mit bis zu 18
Geschossen zentral im Plangebiet
angedacht. Insgesamt sollen ca.
240 Wohneinheiten entstehen. 30
% werden dem geförderten
Wohnungsbau zugeordnet.
Die Innenhöfe weisen
verschiedene Funktionen
(Erholung, Grün- und
Spielflächen und eventuell
Gastro-Außenbereiche) auf.
Verkehrstechnisch soll das
Plangebiet zugunsten der
Freiraumqualität innen
vollständig ohne motorisierten
Verkehr auskommen. Der ruhende
Verkehr ist unterirdisch in
Tiefgaragen untergebracht.
Auf Grundlage des Wettbewerbs
wird derzeit das
Bebauungsplan-Verfahren Nr,4370
weitergeführt um die
städtebaulichen Ziele
planungs-rechtlich zu sichern
Für das gegenüberliegen Gebiet,
Fa. Staub, wurde der
Bebauungsplan Nr. 4546
eingeleitet.
Im Planungsgebiet befindet sich
eine Chemiehandelsgesellschaft,
die der Störfallverordnung
unterliegt Anfang der 90er Jahre
hat das Unternehmen zusätzlich
ein großes Gewerbegrundstück an
der Brunecker Straße anqemietet
und ausgebaut. Geplant war der
Kauf dieser Fläche, um den
Umschlag von Chemieerzeugnissen
langfristig dort zu
konzentrieren. An der
Ostendstraße sollten nur die
Verwaltung und unproblematische
Handelsbereiche verbleiben.
Dieses Vorhaben konnte jedoch
aufgrund der mit der
Grundstückseigentümerin
(Brunecker Straße)
einvernehmlich erarbeiteten
städtebaulichen Zielsetzung
zugunsten einer hochwertigen
Entwicklung am Standort
Brunecker Straße nicht
realisiert werden.
Die Chemiehandelsgeseilschaft wollte das
Betriebsgelände an der
Ostendstraße ausbauen und
erweitern, um den
Geschäftsbetrieb an diesem
Standort weiter zu führen. Das
Vorhaben zur Erweiterung des
bestehenden Chemikalienlagers
widersprach den Zielen des
Bebauungsplans Nr. 4546.
Die Stadt, Stadtplanungsamt und
das Amt für Wirtschaft, haben
nach Standortalternativen
gesucht. Es wurden Gespräche
geführt und Alternativen in
Betracht gezogen, so dass es
voraussichtlich zu einer
einvernehmlichen Lösung kommen
sollte.
Die Standortalternativen
entsprachen im Fazit nicht den
Bedürfnissen der
Chemiehandelsgesellschaft, so
dass die Firma am Altstandort
Ostendstraße/Cherusker Straße
verbleiben wird.
Für die
bestehende
Chemiehandelsgesellschaft
besteht Bestandsschutz.
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