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Stadtplanungsausschuß hat am 20.7.2017 unter

TOP 5 zum Thema „Langseestraße“, Bebauungsplan
Nr. 4642 einen Beschluß gefasst

Heftausgabe Oktober 2017

Sachverhalt (kurz)

Mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 9.6.2016 wurde der Bebauungsplan Nr. 4642 eingeleitet.
 
Durch das Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets und eines Urbanen Gebiets auf innerstädtisch liegenden und bereits erschlossenen Bauflächen geschaffen werden. Damit kann insbesondere der bauliche Abschluss des gesamten Quartiers am südwestlichen Ende zur Laufamholzstraße und zur Langseestraße hin verfolgt werden. So können zusätzliche Flächen für Wohnen und auch kleinteilige, untergeordnete nicht störende gewerbliche Nutzungen mobilisiert und einer Abwanderung von Bevölkerungsteilen ins Umland entgegengewirkt werden.
Das Vorhaben stellt sich als Maßnahme der Innenentwicklung dar und wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt
Nach Beteiligung der Behörden und sons-tigen Träger öffentlicher Belange kann der Bebauungsplan-Entwurf nun gebilligt werden.
Parallel zum Bebauungsplan Nr. 4642 soll für das Plangebiet ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB mit dem Investor geschlossen werden.
Die durch den Bebauungsplan entstehenden Kosten und Maßnahmen werden vom Investor getragen. Der städtebauliche Vertrag soll in gleicher Sitzung, in nichtöffentlicher Teil vom Stadtplanungsausschuss beschlossen werden.
Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrags kann im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens Nr. 4642 die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs durchgeführt werden.

Bebauungsplan Nr. 4642, "Langseestraße" für ein Gebiet östlich der Langseestraße, südlich des Alfelder Wegs und nördlich der Laufamholzstraße
Billigung

Entscheidungsvorlage

Ausgangssituation
Der Bereich nördlich der Laufamholzstraße, östlich der Langseestraße und südlich der Schloßweiherstraße entwickelte sich in den letzten zwei Jahrzehnten fortlaufend von unbebauten Flächen hin zu einem Wohn-/Mischgebiet entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4449 bzw. 4315. Lediglich der unmittelbare Bereich zwischen Laufamholzstraße, Langseestraße und Alfelder Weg blieb auf einer Fläche von ca. 0,58 ha unbebaut.
Die KIB-Gruppe ist Eigentümerin der Grundstücke Flur Nr. 446/4 und 446/184, Gmkg. Mögeldorf. Die Flächen sollen mit einer Wohn-/Mischnutzung bebaut werden, da eine große Nachfrage nach Wohnraum besteht und eine entsprechende Bebauung das gesamte Quartier im südwestlichen Ende somit baulich abschließen könnte. Untergeordnet sollen auch nichtstörendes Gewerbe, Dienstleistung und ggf. soziale Einrichtungen insbesondere im Erdgeschoss, ggf. im 1. Obergeschoss, entlang der Langseestraße und Eckbereich Langseestraße vorgesehen werden. Durch Wohnnutzungen in verschiedenen Formen und kleinteiligen gewerblichen Nutzungen soll das Gebiet zu einem urbanen Quartier entwickelt werden. Die geplante Quartiers-entwicklung soll einen Beitrag zur Innenentwicklung leisten. Im Sinne einer Weiterentwicklung des bestehenden Wohn- und Gewerbestandortes entlang der Laufamholzstraße soll das Quartier entlang der Laufamholz- und Langseestraße sinnvoll ergänzt werden aber auch Richtung Alfelder Weg hin städtebaulich (Schallschutz) vermitteln.
Der Geltungsbereich wird zur Sicherung der Anschlüsse an die bestehenden Erschließungsstraßen um die angrenzenden Verkehrsflächen von Langsee- und Laufamholzstraße sowie Alfelder Weg erweitert. Für die Oberflächenentwässerung wird auch eine private Grünfläche im Nordosten in Teilen einbezogen. Die Nutzung dieser Fläche wird zwischen den Grundstückseigentümern vertraglich geregelt.

Nutzungskonzept
Das Nutzungskonzept wurde geändert. Vormals war ausschließlich eingeschränktes Gewerbe zulässig. Nunmehr ist im südlichen Teil des Geltungsbereiches neben nicht störendem Gewerbe, Wohnnutzung, entsprechend § 6a BauNVO; Urbanen Gebiet, zulässig. Im nördlichen Teil ist ausschließlich Wohnnutzung, gemäß § 4 BauNVO, allgemeines Wohngebiet, zulässig.
Im Bereich des Urabnen Gebiets sollen 20 % der insgesamt im Geltungsbereich geplanten Wohneinheiten mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden. Von der geplanten gesamten Geschossfläche von ca. 10.000 m2 stehen somit ca. 1.900 m2 für geförderten Wohnraum zur Verfügung. Etwa 400 m2 Geschossfläche stehen für gewerbliche Nutzungen zur Verfügung.
Darüber hinaus werden dem Wohnen zugehörige Privatgärten sowie gemeinschaftlich nutzbare, private Grünflächen vorgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes sieht die Schaffung einer öffentlichen Grünfläche mit Spielflächen mit einer Größe von 617 m2 vor. Damit wird erstmals in diesem Bereich eine öffentliche Grünfläche zur Verfügung gestellt, die der neuen und bestehenden Bebauung zu Gute kommt.
Der Innenbereich ist fußläufig an alle umliegenden Straßen angebunden.

Angestrebte Baustruktur
Entsprechend der verdichteten umgebenden Bebauung entlang der Laufamholzstraße und aus Lärmschutzgründen ist eine Blockrandbebauung an der Langsee- und Laufamholzstraße geplant. Der Block-innenbereich wird mit zwei einzelnen Wohngebäuden ergänzt, die zu den benachbarten Bauformen kleineren Maßstabs vermitteln.
Die Blockrandbebauung an der Langsee- und Laufamholzstraße ist mit vier bis sechs Geschossen geplant. Die baulichen Hochpunkte an der Laufamholzstraße sowie an der Ecke zur Langseestraße markieren die Quartierseingänge. Die Solitäre im Blockinnenbereich sind mit vier Vollgeschossen geplant.
Die Erdgeschosszone der gewerblichen Nutzungen an der Laufamholz- und Langseestraße wird ebenerdig erschlossen.

Immissionsschutz
Zur Ermittlung der Lärmeinwirkung auf das Planungsgebiet erfolgten schallschutztechnische Untersuchungen.
Es wurde erforderlich, aktive und passive Schallschutzmaßnahmen festzusetzen, um gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse im künftigen Quartier zu erzielen.

Kosten
Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abgeschlossen. In diesem erklärt sich der Investor bereit, die anfallenden Kosten zu übernehmen. Für die Stadt Nürnberg entstehen voraussichtlich keine Kosten. Eine entsprechende Grundzustimmungserklärung liegt vor.

Zeitliche Umsetzung
Der Bebauungsplan Nr. 4642 soll im AfS am 20.7.2017 gebilligt werden. Vor Auslage des Bebauungsplan-Entwurfs soll der städtebauliche Vertrag unterschrieben werden.

Fazit
Das Bebauungsplan-Verfahren schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Urbanen Gebiets. Damit können innerstädtisch liegende Bauflächen im Sinne einer Innenentwicklung für zusätzliche Wohnflächen und kleinteiligen Gewerbeflächen mobilisiert und einer Abwanderung von Bevölkerungsteilen ins Umland entgegengewirkt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 4642 "Langseestraße" soll gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen werden.

Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 4642 „Langseestraße" für ein Gebiet östlich der Langseestraße, südlich des Alfelder Wegs und nördlich der Laufamholzstraße


Begründung

Entwurf des Bebauungsplan Nr. 4642 „Langseestraße" für ein Gebiet östlich der Langseestraße, südlich des Alfelder Wegs und nördlich der Laufamholzstraße, umfassend die Flurstücke Nr. 49 (tlw.), 49/5, 49/6 (tlw.), 446/1 (tlw.), 446/4, 446/6 (tlw.), 446/7 (tlw.), 446/119 (tlw.), 446/184, 449 (tlw.) und 451 (tlw), Gmkg. Mögeldorf
 

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