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Geplantes Nuturschutzgebiet (NSG) östliches Pegnitztal  

Heftausgabe April 2017

Abschließender Bericht zum Dialogprozess

Auftrag

Auf der Grundlage des Umweltausschuss-Beschlusses vom 09.05.2012 wurde im Dialog mit Grundstückseigentümern und relevanten Interessensgruppen ein Verordnungsentwurf und ein Zonen- und Wegekonzept für das zukünftige Naturschutzgebiet entwickelt. Die Öffentlichkeitsarbeit wurde weiter intensiviert. Der Umweltausschuss wurde fortlaufend informiert und in den Prozess eingebunden. Mit der heutigen sechsten Behandlung im Ausschuss soll abschließend über das informelle Dia-logverfahren berichtet und ein Fazit gezogen werden. Der aktuelle Verordnungsentwurf der Regierung von Mittelfranken liegt bei. Die entsprechenden Arbeitskarten wurden den Mitgliedern des Umweltausschusses für die heutige Sitzung in Papierform zugesandt. Auftrag war die Erstellung einer Beschlussvorlage, die hiermit vorliegt.

 

Dialogverfahren

In einem ersten Schritt war das grundsätzliche Einverständnis über das Unterschutzstellungsverfahren mit der N-ERGIE als hauptbetroffenem Grundstückseigentümer herbeizuführen. Während des gesamten Dialogverfahrens seit Januar 2015 gingen Anregungen und Bedenken ein von: Haupteigentümer (N-ERGIE), Pächter, Bürgervereine Jobst-Erlenstegen, Laufamholz, Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf, Verein Pro Naherholungsgebiet Pegnitztal-Ost, Fischereiverband Mittelfranken, Fischereiverein Nürnberg, Postsportverein, TSV 1846/Langseebad, Polizei und Schutzhundeverein Nürnberg/Schwaig sowie von Fraktionen, 30 Bürgerinnen und Bürgern. Das Dialogverfahren umfasste rund 30 Besprechungen und Veranstaltungen. Sieben davon waren moderierte Werkstattgespräche mit Vereinen, insbesondere mit den Bürgervereinen Mögeldorf, Jobst/Erlenstegen und Laufamholz, dem Verein Pro Naherholungsgebiet Pegnitztal-Ost und mit den Eigentümern unter Einbeziehung von Naturschutzwacht und Naturschutzverbänden.

 

Anregungen und Bedenken

Auf den Zwischenbericht für die Sitzung des Umweltausschusses am 20.07.2016 wird verwiesen, in dem bereits ausführlich aus den Werkstattgesprächen berichtet wurde. Als Hauptgründe gegen eine Ausweisung, wurden genannt, dass durch die Ausweisung ein Sperrgebiet entstünde und die Betretbarkeit der Wiesenflächen für Menschen, Hunde und Pferde unzumutbar eingeschränkt würde. Es gab Einwände gegen das „Hundeanleingebot“, es wurde weiter davon ausgegangen, dass durch die Ausweisung bezweckt werden solle, künftig jegliche Pflege der Landschaft einzustellen, außerdem wurde die Schutzwürdigkeit des Gebiets in Frage gestellt. In zwei Fällen wurde die Ausweisung privater, unbebauter Grünflächen als NSG abgelehnt, da eine Bebauung geplant sei. Diese Punkte waren auch Thema in den Gesprächen.

 

Einschränkungen durch die geplante NSG-Verordnung

Zu den genannten Einwendungen ist zunächst anzumerken, dass die wichtigsten Beschränkungen die Offenlandbereiche betreffen und zwar auf 33,6 % der gesamten öffentlich zugänglichen Fläche (s. Zonenkarte).

 

In der Zone 1 ist es auf 8,6 % der Fläche nicht zulässig, Hunde auf Weideflächen (Weidezone) während der Brutzeit (01.04. bis 30.06.) und zusätzlich während der Zeit der Beweidung frei laufen zu lassen (der Hund ist unter Kontrolle zu halten, faktisches Leinengebot). Die Beschränkung ist zum Schutz der störanfälligen Bodenbrüter und der Weidetiere. Es besteht also eine ganzjährige Betretbarkeit, diese Zone dient vorrangig der Erholungs- und Freizeitnutzung. Bei den Wiesen in der Zone 2 (Wiesenzone) besteht auf 25 % der Fläche ein Betretungsverbot (01.03. bis 30.09.) mit faktischem Leinengebot. Es handelt sich hier um europaweit geschützte Flachlandmähwiesen (FFH-Flora Fauna Habitat), die im Eigentum der N-ERGIE und anderer privater Eigentümer sind. Die FFH-Wiesen werden landwirtschaftlich genutzt. Pächter und Nutzer der N-ERGIE-Flächen ist derzeit der Tiergarten Nürnberg, der das Heu als Futter für die Zootiere benötigt. Die landwirtschaftlich genutzten Wiesenflächen dürfen bereits heute nach geltendem Recht (Art. 30 BayNatSchG) in der Zeit des Aufwuchses (i.d.R. März bis September) nicht betreten werden. Der Status Naturschutzgebiet bietet die Möglichkeit, ein Bußgeld auszusprechen, wenn uneinsichtige Besucherinnen und Besucher besonders schutzwürdige Flächen in sensiblen Zeiten betreten. Schließlich sind zwei Hundeauslaufflächen > 1ha am Rand der Zone 2 vorgesehen. Hundekot ist selbstverständlich ganzjährig sowohl in Zone 1 als auch Zone 2 und den Hundeauslaufflächen aufzunehmen und zu entsorgen.

Pflege der Landschaft

Das Pegnitztal Ost ist eine Kulturlandschaft. Der ökologische Wert und die ökologische Vielfalt des Pegnitztal Ost begründet sich auch durch die extensive landwirtschaftliche Nutzung. Würde diese aufgegeben werden, würden die europaweit geschützten Flachlandmähwiesen (FFH-Wiesen) sukzessive verbuschen und dies letztendlich zur Waldbildung führen. Gerade der Erhalt und die Pflege der nach europäischem Recht geschützten FFH-Wiesen ist ein wesentlicher Grund für die Ausweisung als NSG. In diesem Zusammenhang sind auch die heute praktizierten Vorgehensweisen bei forstlicher und landwirtschaftlicher Nutzung sowie bei Pflegeaktivitäten zur Unterstützung der Naherholungsfunktionen an die Erfordernisse eines Naturschutzgebietes anzupassen und zu systematisieren.

 

Aktuelles Fachgutachten

Ein aktuelles Gutachten vom April 2016, erstellt vom Büro IFANOS, Bericht im Umweltausschuss am 20.07.2016, bestätigt die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des östlichen Pegnitztales. Es stützt sich zusätzlich zur aktuellen Stadtbiotopkartierung auf weitere öffentlich zugängliche Kartierungen aus den Jahren 1950, 1979, 1986/87, 2006/2007 und verschiedene Diplomarbeiten. Außerdem wurden Gebietskenner befragt.

 

Das geplante NSG ist ein äußerst wertvoller Komplex aus offenen und bewaldeten Bereichen, der durch jahrzehntelange extensive Nutzung der Wiesenbereiche und teilweisen Nutzungsverzicht in den Wäldern geprägt ist. Sehr hochwertige Biotoptypen sind die Sandmagerrasen auf Terrassensanden mit zahlreichen charakteristischen sowie gefährdeten Arten. Die Sandmagerrasen und Sandgrasheiden im Pegnitztal Ost gehören zu den wertvollsten Sandlebensräumen im Stadtgebiet von Nürnberg und wurden im Arten- und Biotopschutzprogramm des bayerischen Umweltministeriums für die Stadt Nürnberg als überregional bis landesweit bedeutsam eingestuft.

 

Von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind die Mähweiden und die artenreichen und/oder mageren Ausprägungen der europaweit geschützten FFH-Flachland-Mähwiesen. Die artenreichen Wiesen sind durch Nutzungsintensivierungen in hohem Maß gefährdet. Das wird durch den Status in der Roten Liste („stark gefährdet“ bis „vom Aussterben bedroht“) sehr deutlich. Die außerordentliche Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des geplanten NSG zeigt sich auch durch die Feststellung von insgesamt 158 Arten der Roten Liste Bayern. Beispiele hierfür sind u.a. Insekten der Sandmagerrasen und extensiven Mähwiesen. Eine kleine Sensation des aktuellen Fachgutachtens ist der Kurzschwänzige Bläuling (Cupido argiades), eine Schmetterlingsart, die im Gebiet im Jahr 2015 nachgewiesen wurde. Er galt bis dahin als „verschollen“/ausgestorben.

 

Die charakteristischen Vogelarten der Roten Liste gehören zur Gruppe der Bodenbrüter, deren Brutplätze besonders störanfällig sind. Außerhalb des Fassungsbereichs des Wasserwerks haben diese momentan keine Brutmöglichkeiten. Feldlerche und Rebhuhn wurden in den letzten Jahren nicht mehr beobachtet. Das stark gefährdete Braunkehlchen wurde in den letzten Jahren immer wieder im Gebiet beobachtet, brütet hier aber nicht. Relevante Zielarten bei den Vögeln (wie Eisvogel, Grauspecht, Wendehals, Pirol) enthält der Verordnungsentwurf. Auch die Pflanzenarten machen die Schutzbedürftigkeit des Gebiets deutlich. Von ehemals 30 Arten der Roten Liste konnte mit aktuell 19 Arten rund ein Drittel des früheren Bestandes nicht mehr nachgewiesen werden (z.B. Büschelnelke und Frühlingsspark). Insgesamt beschreibt das Gutachten das einzigartige Refugium in unmittelbarer Stadtnähe und unterstreicht damit den herausragenden Wert dieses Bereichs für das Naturerleben, die Umweltbildung und die Naherholung der Bevölkerung. Durch das Gutachten wird unterstrichen, dass die Biotope und die Bestände an geschützten bodenbrütenden Vögeln v.a. durch die ungelenkte Naherholungsnutzung, die sich z.B. durch die Zunahme von Trampelpfaden und Hundekot bemerkbar macht, gefährdet sind. Das Gutachten bestätigt, ebenso wie auch die Stadtbiotopkartierung im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, ein Ziel: Die Ausweisung als NSG.

 

Betretbarkeit des Talraumes und Wegekonzept

In den durchgeführten Gesprächen und Veranstaltungen wurde u.a. dargestellt, dass sich die Betretbarkeit der meisten Flächen (rund 66 %) im geplanten Naturschutzgebiet nicht ändern wird. Es bliebe wie bisher ganzjährig möglich, die Natur auf vielfältige Weise zu erleben. Die Zugänglichkeit der Pegnitz bliebe nahezu unverändert. Die Grenze zwischen den zwei Zonen wurde im weiteren Arbeitsprozess aus fachlicher Sicht neu angepasst.

 

Die betroffenen Bürgervereine Mögeldorf, Jobst/Erlenstegen und Laufamholz haben die Belange der Bürgerinnen und Bürger engagiert vertreten. Wertvolle Anregungen, insbesondere Wegevorschläge, wurden aufgegriffen und nach fachlicher Abstimmung mit Naturschutzverbänden, Naturschutzwacht, N-ERGIE, Tiergarten und Regierung von Mittelfranken teilweise übernommen. So besteht das Wegekonzept nun insgesamt aus ca. 18,6 km, davon sind 6,3 km Erdwege. Mit ihnen ist eine Zugänglichkeit des Talraumes auch in den Beschränkungszeiten gewährleistet, kleine und große Rundwege möglich. Rund 6,3 km wilder Pfade sollen zurückentwickelt werden. Details des Vorgehens sind im weiteren Gang des Verfahrens noch zu klären, das gilt insbesondere für Fragen zur Verkehrssicherung der zu erhaltenden Wege die gemeinsam mit N-ERGIE, SÖR und Regierung von Mittelfranken einvernehmlich zu regeln sind. Die Vereine und die Bürgerinnen und Bürger hat immer wieder ein Thema bewegt, dass nicht im Zusammenhang mit der NSG- Ausweisung steht: Die Zunahme des Radverkehrs im Pegnitztal und die mangelnde Rücksichtnahme der Radfahrer. Das geplante Wegenetz mit befestigten und Erdwegen, verbunden mit Lenk- und Leitsystemen, kann zu einer Entflechtung beitragen. Genauso könnte eine intensivere Nutzung des Fahradweges nördlich entlang der Erlenstegenstraße mit entsprechender Beschilderung das östliche Pegnitztal entlasten, im Interesse der erholungssuchenden Bevölkerung und des Naturerlebens.

 

Pro oder Contra geplantes Naturschutzgebiet?

Die Eigentümer, die sich im Rahmen des informellen Dialogverfahrens geäußert haben, einschließlich der N-ERGIE als Haupteigentümerin, waren bis auf einzelne Ausnahmen (z. B. mit dem Wunsch einer Bebauung des eigenen Grundstücks), durchweg aufgeschlossen gegenüber einer NSG-Ausweisung. Die ansässigen Sportvereine, Fischereiverband Mittelfranken, Fischereiverein Nürnberg und der Hundesportverein Nürnberg Schwaig 1966 sehen die geplante NSG-Ausweisung positiv, insbesondere das „Leinengebot“ für Hunde in den Beschränkungszeiten. Innerhalb der Verwaltung wurde eine Grundsatzabstimmung vorgenommen, insbesondere fand eine Vorstellung im Forum Stadtentwicklung statt. Im formellen Unterschutzstellungsverfahren ist eine Instruktion der Verwaltung vorgesehen.

 

16 Bürgerinnen und Bürger, sprachen sich schriftlich gegen die Ausweisung als NSG aus. Acht Schreiben gingen ein, in denen ausdrücklich die Ausweisung eines Naturschutzgebiets befürwortet wurde. Als Hauptgründe wurden die Schutzwürdigkeit und der uneingeschränkte Erhalt des Naturraumes für künftige Generationen angegeben. Weiter wurden die von Verwaltung und Fachgutachten beschriebenen negativen Veränderungen im Landschaftsraum bestätigt. Genannt wurden in diesem Zusammenhang vor allem die Zunahme von Pfaden und Hundekot in den Wiesenflächen. Es wurde eine Hundeanleinpflicht gefordert und die Sorge vorgetragen, dass „dieses Kleinod wunderschöner Natur in Stadtnähe“ durch eine ungeregelte Nutzung zerstört wird. In sechs Schreiben wurden u.a. konkrete Fragen nach den Regeln der geplanten Verordnung, welche Flächen oder Bereiche auch weiterhin uneingeschränkt betreten werden dürfen, gestellt. Weiter wurden Anregungen zur Betretbarkeit der Streuobstwiese oder einzelner Flächen wie den Unterbürger Weiher gegeben.

 

Die Bürgervereine Jobst /Erlenstegen und Laufamholz stellten auch öffentlich fest, dass sie sich mit dem gemeinsam erarbeiteten Zonen- und Wegekonzept (s. Anlagen) ein NSG für das östliche Pegnitztal vorstellen können. Der Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf hingegen erachtet den bestehenden Status als Landschaftsschutzgebiet für ausreichend. Der Verein „Pro Naherholungsgebiet Pegnitztal-Ost“ hat Unterschriften gegen ein „Sperrgebiet“ gesammelt und setzt auf freiwillige Maßnahmen. Mit dem Verein wurden drei intensive Gespräche geführt. Eine grundsätzliche Zustimmung für das geplante NSG konnte aber nicht erreicht werden. Er hat jedoch Bereitschaft gezeigt, an einer Interessensgemeinschaft „Pegnitztal-Ost“ (IGPO) mitzuwirken. Der Verein hat der Verwaltung insgesamt rund 4.300 Unterschriften gegen das geplante NSG übergeben. Auf den Unterschriftenlisten (viele aus dem Mai 2016) wird behauptet, dass mit der Ausweisung als Naturschutzgebiet die Nutzung des Wiesengrundes als Naherholungsgebiet faktisch verboten wird.

 

Am 23.11.2016 haben sich die im Bündnis für Biodiversität zusammengeschlossenen Naturschutzverbände und Vereine (Bund Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz, Naturhistorische Gesellschaft, Nürnberger Naturschutzwacht, Imker, Insektenforscher, Fledermausexperten) ausdrücklich für das geplante Naturschutzgebiet ausgesprochen. Dabei wurde betont, dass sich Naturschutz und Naherholung nicht ausschließen. Vielmehr soll und kann durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet der Zustand des Gebiets erhalten und verbessern werden, auch und gerade für Ruhe und Erholung suchende Menschen. Auf die intensive Unterstützung des Vorhabens im Rahmen eigener Veranstaltungen der Verbände (z.B. Bund Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz) wird außerdem verwiesen.

 

Bürgergespräche und Bürgerversammlungen

Zwischen Januar 2015 und September 2016 fanden vier öffentliche Bürgergespräche statt, davon zwei auf Einladung des Referates für Gesundheit und Umwelt unter Beteiligung der Regierung von Mittelfranken. Zwei wurden von den Bürgervereinen Jobst/Erlenstegen und Laufamholz zusammen mit dem Bund Naturschutz veranstaltet. Das NSG Pegnitztal Ost war zudem ein Schwerpunktthema bei der Bürgerversammlung für die Stadtteile Mögeldorf, Jobst/Erlenstegen und Laufamholz im Januar 2016 sowie bei der Mobilen Bürgerversammlung im Juli 2016. Das Thema wurde lebhaft und kontrovers diskutiert. In der letzten Versammlung am 26.09.2016 mit rund 80 Teilnehmern gab es die Möglichkeit, neben direkten Fragen auch schriftliche einzureichen. Es konnten erwartungsgemäß nicht alle Bedenken ausgeräumt werden, obwohl die bereits jetzt bestehenden gesetzlichen Einschränkungen zum Betretungsverbot ausführlich erläutert wurden.

 

Fazit

Insgesamt zeigt sich, dass es einen breiten Konsens gibt, das östliche Pegnitztal in seiner ökologischen Vielfalt für künftige Generationen zu erhalten und seine Qualität zu verbessern. Aus den verschiedenen Gesprächsrunden ging ein Zonen- und Wegekonzept hervor, das einen Interessensausgleich zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Naherholung in dem künftigen NSG herzustellen soll. Die Beteiligten sind dabei große Kompromisse eingegangen, um allen betroffenen Interessensgruppen gerecht zu werden. Dafür wird seitens der Verwaltung ausdrücklich gedankt. Die in dem Dialogverfahren vorgebrachten Vorbehalte und Bedenken wurden soweit möglich konzeptionell sowie im aktualisierten Verordnungsentwurf eingearbeitet. In aller Deutlichkeit wird darauf hingewiesen, dass es weder bei der Stadt Nürnberg noch bei der Regierung von Mittelfranken Überlegungen gab und gibt, dass fragliche Gebiet als „Sperrgebiet“ auszuweisen, wie verschiedentlich behauptet wird.

 

Die verbleibenden Einwände liefern aus Sicht der Verwaltung keine Argumente dafür, die geplante Ausweisung fachlich begründet auszuschließen. Die geplante NSG-Ausweisung bietet vielmehr die einmalige Gelegenheit, die Leitgedanken der bisherigen Umgestaltung des Wöhrder Sees im östlichen Pegnitztal sinnvoll zu erweitern: Für die Bevölkerung in Nürnberg ein attraktives Naherholungsgebiet zu bewahren und zu entwickeln, Naturerleben im Herzen der Stadt zu ermöglichen. Die Stadt Nürnberg und die Regierung von Mittelfranken können außerdem ein Zeichen setzen, dass sie das einzigartige Gebiet auch künftig für die Nürnberger Bevölkerung nachhaltig von Bebauung freihalten wollen.

 

Weiteres Vorgehen

Abschließend wird empfohlen, die zuständige Regierung von Mittelfranken/Höhere Naturschutzbehörde zu bitten, ein förmliches Verfahren zur Ausweisung als NSG für das östliche Pegnitztal einzuleiten. In diesem formellen Verfahren können noch offene Fragen geklärt sowie Anregungen und Bedenken eingebracht werden. Die bereits vorgebrachten Anregungen und Bedenken fließen ebenfalls ein.

 

Auf den beiliegenden positiven Beschluss des Naturschutzbeirates vom 04.10.2016 wird ergänzend verwiesen.

 

Wie bereits dargestellt, ergab der Dialogprozess auch, dass zur nachhaltigen Einbindung aller aktiven Institutionen bei einer NSG-Ausweisung die Gründung eines runden Tisches für das Pegnitztal-Ost (Interessengemeinschaft Pegnitztal-Ost „IGPO“) sinnvoll und wünschenswert ist. Diesem Vorschlag würde die Verwaltung bei Einleitung des formellen Verfahrens so bald als möglich entsprechen.

 

 

Naturschutzbeirat 118. Sitzung am 04. Oktober 2016

Anlage zu TOP 1

Geplantes Naturschutzgebiet (NSG) östliches Pegnitztal

Beschluss

des Naturschutzbeirates der Stadt Nürnberg vom 04. Oktober 2016

- einstimmig -

 

Der Naturschutzbeirat freut sich über die intensive Bürgerbeteiligung im Dialogverfahren. Das vorliegende Zonen- und Wegekonzept stellt einen Kompromiss zum Wohle aller Interessensgruppen in einer historischen Kulturlandschaft dar. Es gewährleistet für das Erholungsgebiet einen wirksamen Schutz zum Erhalt der ökologischen Qualität, insbesondere der Offenlandbereiche. Über die Ausweisung als Naturschutzgebiet soll ein einmaliges Refugium in Großstadtnähe für künftige Generationen erhalten und nachhaltig vor Veranstaltungen und Bebauung geschützt werden. Er empfiehlt der Stadt Nürnberg, die für die Ausweisung zuständige Regierung von Mittelfranken zu bitten, ein förmliches Verfahren zur Ausweisung als Naturschutzgebiet einzuleiten.

 

Am 06.10.2016

Im Auftrag

gez. Boser, (Vorsitzende)

 

 

Brief an den Oberbürgermeister

 

Herrn Oberbürgermeister

Dr. Ulrich Maly

Rathausplatz

90403 Nürnberg 20. Januar 2017

Pegnitztal-Ost

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V. spricht sich gegen ein Naturschutzgebiet im Pegnitztal Ost aus und lehnt die Stadtratsvorlage des Umweltreferenten vom 12. Januar 2017 ab. Wir bitten Sie, sich unserem Anliegen anzuschließen und den Antrag des Umweltreferenten abzulehnen.

 

1. Das Pegnitztal Ost ist heute schon Landschaftsschutzgebiet und Wasserschutzgebiet. Insbesondere im Bereich des Wasserschutzgebietes ist der Bereich heute schon nicht zugänglich, weil die N-Ergie als Eigentümer die Fläche weiträumig abgezäunt hat.

 

Das Pegnitztal liegt in der Großstadt und hat eine zentrale Bedeutung für die Naherholung der Bürgerschaft. Der Erhalt dieser Funktion hat für den Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V. entscheidende Bedeutung.

 

Dies vereinbart sich durchaus mit dem Wunsch nach dem Erhalt des Pegnitztals. Die Bürger wollen ja schließlich durch ein landschaftlich schönes Naherholungsgebiet spazieren gehen.

 

2. Änderungsabsicht:

Die Regierung von Mittelfranken will ein Naturschutzgebiet einrichten. In diesem Rahmen hat die Kommune ein Anhörungsrecht. In diesem Anhörungsverfahren findet die derzeitige Diskussion statt.

 

Als Begründung wird herangezogen, dass es viele schützenswerte Tiere und Pflanzen gäbe. In dieser inhaltlichen Frage will kein Bürger die Tier- oder Pflanzenwelt beeinträchtigen. Der Erhalt des Pegnitztals Ost ist Anliegen aller Anwohner. Es hat sich zu diesem Zweck sogar extra der Verein Pro Naherholungsgebiet Pegnitztal Ost gegründet, der sich ausschließlich diesem Anliegen widmet.

 

3. Rechtsgrundlage:

In einer Synopse zwischen Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet legt die Verwaltung dar: „Die Landschaftsschutzgebiete werden ausdrücklich auch zum Zweck der Erholung ausgewiesen und sie haben daher auch den Zweck, die freie Betretbarkeit zu erhalten. Einschränkungen der Betretungsrechte sind daher grundsätzlich nicht denkbar.“ Demgegenüber entfällt bei einem Naturschutzgebiet der Naherholungszweck, stattdessen stehen die Betretungsverbote und umfassenden Anleinverpflichtungen für Hunde im Vordergrund. Die Natur erhält den Vorrang vor dem Menschen.

 

Der Ausschluß des Naherholungszwecks ist aber mitten in einer Großstadt nicht vertretbar. Der Englische Garten in München wird ja auch nicht Naturschutzgebiet. Mensch und Natur sind also im Rahmen der Landschaftsschutzverordnung, die heute schon gilt, richtig austariert. Ein  Naturschutzgebiet würde den Charakter des Naherholungsgebietes abschaffen und die heutige Erholungsfunktion entfallen lassen. Das Landschaftsschutzgebiet ist daher die einzig rechtlich zulässige und verantwortbare Rechtsgrundlage. Der Ausweis eines Naturschutzgebietes ist rechtswidrig.

 

4. Darstellung der Verwaltung:

4.1

Mit Befremden habe ich das Schreiben der Verwaltung an den Verein Pro Naherholungsgebiet Pegnitztal Ost vom 5.4.2016 zur Kenntnis genommen, wonach es heute gar keine Bodenbrüter gibt. Mit dem Naturschutzgebiet soll erst die Voraussetzung für das Wiederansiedeln von Bodenbrütern geschaffen werden. Angemerkt werden muß an dieser Stelle auch, dass das Fehlen von Bodenbrütern durch die modernen Methoden der Grasmahd durch den Tiergarten Nürnberg bedingt ist und nicht durch das Betreten von Familien mit Kind und Hund! Der gedankliche Ansatz, die heutigen Mähmethoden mit ihren in der Presse hinreichend geschilderten Verwüstungen weiter zuzulassen, die Spaziergänger aber auszuschließen, kann man keinem Bürger erklären und ist auch nicht verantwortbar.

 

4.2

Das am 12. April 2016 von Frau Dr. Gudrun Mühlhofer/ifamos Landschaftsökologie vorgelegte „Fachgutachten“ erscheint wenig überzeugend. Das verwendete Datenmaterial ist mehr als in die Jahre gekommen, da es sich häufig auf die 80iger Jahre des letzten Jahrhunderts bezieht.

 

4.3

Nicht nachvollziehbar ist auch, ein Naturschutzgebiet über das ganze Pegnitztal Ost ausrollen zu wollen, um dann jedoch 63% über Ausnahmeregelungen dem erst neu zu schaffenden Betretungsverbot wieder zu entziehen. Schlüssig wäre es, dann allenfalls das Drittel schutzwürdiger Ecken unter ein Naturschutzgebiet zusammenzufassen. So bleibt der Eindruck im Vordergrund, dass mit der Ausnahmeregelung nur ein erster Schritt zu einem umfassenden Betretungsverbot gegangen wird.

 

4.4

Das Argument der Verwaltung, mit dem Landschaftsschutzgebiet habe man keine ausreichende Handhabe gegen Missbrauch, ist völlig verfehlt. Fährt beispielsweise ein Motorradfahrer durch das Pegnitztal, kann die Verwaltung eingreifen. Das gilt auch, falls einer auf die auch vom Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V. abgelehnte Idee käme, Grillpartys abhalten zu wollen. Was kann aber die Verwaltung nicht? Wenn eine Familie mit Kind und Hund über die Pegnitzwiesen spazieren geht! Da wollen wir aber auch keinesfalls einen Eingriff der Stadt Nürnberg. Soviel Toleranz muß in einer Großstadt möglich sein! Es sind die Pegnitzwiesen der Bürger und nicht des Umweltamtes!

 

4.5

Will die Verwaltung nun ein Betretungsverbot für das Pegnitztal Ost oder nicht? Die Verwaltung hat auch in der öffentlichen Veranstaltung am 26.September 2016 wieder die irreführende und absolut falsche Darstellung der Lenkung der Besucher verwendet. Die Verwaltung will die Bürger knallhart auf ein paar Teerwege und einige Trampelpfade zusammenpferchen und will ein Betretungsverbot für die Pegnitz-wiesen, Bauernwiesen, die sich von der Stadt bis zur Pegnitzquelle durch das gesamte Tal erstrecken, durchsetzen. Wir wollen kein Betretungsverbot, wir wollen kein Sperrgebiet, wir wollen im Sinne des Landschaftsschutzgebiets auch weiter ein Betretungsrecht im Sinne des Landschaftsschutzgebietes für unser Pegnitztal Ost.

 

Fazit:

Ein Naturschutzgebiet ist ein rechtlich verfehlter Ansatz. Das Landschaftsschutzgebiet, das auch den Naherholungsaspekt des Menschen im Blick hat, ist das richtige Rechtsinstrument, weil es die Naherholung des Menschen und den Schutz der Natur schon von Rechts wegen verbindet. Deshalb bitte ich, es bei dem heute bestehenden Landschaftsschutzgebiet zu belassen. Wenn es herausragend wichtige Ecken in diesem Gebiet gibt, hat die Verwaltung ja die Möglichkeit, durch Abzäunung den Schutz dieser Tiere und Pflanzen herbeizuführen.

 

Nicht vergessen werden sollte an dieser Stelle, dass der Verein Pro Naherholungsgebiet Pegnitztal Ost über 4300 Stimmen gegen ein Naturschutzgebiet gesammelt hat. Eine solche Stimmenzahl ist durchaus ungewöhnlich.

 

Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung. Der Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V. bittet Sie um Ihre persönliche Meinung und die Darstellung Ihres Abstimmungsverhaltens.

 

Mit freundlichen Grüßen   Wolfgang Köhler

 

Beschlusstext des Stadtrats vom 15.02.2017 zum Pegnitztal

 

1. Auf Grundlage der Stadtbiotopkartierung, des aktuellen Fachgutachtens, des Zonen- und Wegekonzeptes, welches im Dialogverfahren erarbeitet wurde, wird die zuständige Regierung von Mittelfranken gebeten, die erforderlichen Schritte für das östliche Pegnitztal zwischen Satzinger Mühle und A 3 zur Ausweisung als Naturschutzgebiet einzuleiten.

 

2. Die im Planausdruck des Ausschnitts „Auszug_westlich_Ebenseesteg.pdf“ dunkelgrün ersichtlichen, unschraffierten Flächen zwischen Satzinger Mühle und Ebenseestraße werden aus dem Naturschutzgebiet ausgenommen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt im Benehmen mit der Regierung von Mittelfranken zu prüfen, die Fläche nordwestlich des Leo-Beyer-Weges ebenfalls aus dem Naturschutzgebiet auszunehmen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an der Nahtstelle zwischen der in Punkt 2 ausgenommenen Wiesenfläche und der naturschutzrechtlichen D30-Fläche die Anlage eines zusätzlichen Weges sinnvoll wäre.

 

 

 

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